Master-Studiengang Tanzpädagogik
Profil
Der Master-Studiengang Tanzpädagogik eignet sich für ProfitänzerInnen und TanzpädagogInnen, die eine weiterführende Karriere als BallettmeisterIn oder Trainings-/ProbenleiterIn im Theaterbetrieb anstreben. In der Spezialisierung „Community Dance im Laienbereich“ ist außerdem ein Studium für BewerberInnen ohne vorherige professionelle Laufbahn möglich, sofern eine besondere künstlerische Eignung vorliegt**. Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden bietet den Master-Studiengang Tanzpädagogik als Präsenz- und berufsbegleitendes Studium an. Die Studierenden entscheiden sich bei Aufnahme des Studiums für einen Schwerpunkt im Klassischen oder Zeitgenössischen/Modernen Tanz und eine Spezialisierung als BallettmeisterIn, TanzpädagogIn im professionellen Ausbildungsbereich oder TanzpädagogIn im Community Dance im Laienbereich. Der Master-Studiengang Tanzpädagogik ist ein interdisziplinärer Studiengang. Es werden Kenntnisse in den Fachbereichen Pädagogik, Lehrpraxis, Lehrassistenz, Probenassistenz, Komposition sowie Tanz, Tanzgeschichte, Tanzmedizin und Psychologie erlangt.
Einzigartig
... ist die Gelegenheit mit den rund 150 Tanzstudierenden im Alter von 10 bis 20 Jahren, an der Palucca Hochschule für Tanz Dresden zu arbeiten. Diese Studierenden werden sowohl im Klassischen Tanz, als auch im Zeitgenössischen Tanz und in der Improvisation ausgebildet. Die Verbindung der Studiengänge Choreografie, Tanzpädagogik und Tanz, wie auch die Vernetzung mit Dresdner Spielstätten und Tanzinstitutionen sind wichtige Bestandteile im Profil der Hochschule.
Schwerpunkte
Die Studierenden wählen zwischen den folgenden Schwerpunkten:
- Klassischer Tanz (KLT)
oder
- Zeitgenössischer/Moderner Tanz (ZT/ MT)
Spezialisierung
Die Studierenden wählen eine der drei folgenden Spezialisierungen:
- BallettmeisterIn
Voraussetzung:
Mindestens dreijährige Tätigkeit als TänzerIn in einer Tanzkompanie
und/oder Tätigkeit als BallettmeisterIn/TrainingsleiterIn/ProbenleiterIn*
- Professionelle Tanzausbildung
Voraussetzung:
Mindestens dreijährige Tätigkeit als TänzerIn in einer Tanzkompanie
und/oder mindestens fünfjährige Tätigkeit als TanzpädagogIn*
- Community Dance im Laienbereich
Voraussetzung:
Mindestens einjährige Tätigkeit als TänzerIn in einer Tanzkompanie
oder mindestens dreijährige Tätigkeit als TanzpädagogIn
oder Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung (durch Zusendung eines Videos)
* entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.
Präsenzstudiengang | Berufsbegleitender Studiengang |
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zweijähriges Vollzeitstudium in deutscher Sprache | dreijähriges Teilzeitstudium in englischer Sprache |
Es werden jeweils 120 ECTS erworben.
Semesterdauer und Ordnungen
Wintersemester: 1. August bis 28. Februar
Sommersemester: 1. März bis 31. Juli
- MA Tanzpädagogik Präsenzstudium Zulassungsordnung 2019 10 10
- MA Tanzpädagogik Präsenzstudium Studienordnung 2019 01 24
- MA Tanzpädagogik Präsenzsstudium Prüfungsordnung 2017 03 22
- MA Tanzpädagogik Berufsbegleitend Zulassungsordnung 2019 10 10
- MA Tanzpädagogik Berufsbegleitend Studienordnung 2016 09 27
- MA Tanzpädagogik Berufsbegleitend Prüfungsordnung 2017 03 22