ERASMUS+ Programm

ERASMUS ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In ERASMUS werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Ziele und Prioritäten des Erasmus+ Programms

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms ERASMUS werden im Hochschulsektor folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende
  • Auslandspraktikum für Studierende
  • Mobilität von Lehrenden
  • Mobilität von Personal

Die Fördermittel werden in den 34 Programmländern (alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die Türkei) von den nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Weitergehende allgemeine Informationen und Beratung:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Tel.: +49 (0)228 882-8877
Fax: +49 (0)228 882-555
E-Mail: 
Homepage: www.eu.daad.de

Der Palucca Hochschule für Tanz Dresden wurde die ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) für den Zeitraum 2021 bis 2027 von der Europäischen Kommission zuerkannt. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für die europäischen Hochschulen, um am ERASMUS-Programm teilnehmen zu können.

Unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung durch die Europäische Kommission können sich, im Rahmen der Leitaktion 1 (KA131), regulär immatrikulierte Studierende der Palucca Hochschule für Tanz Dresden um eine ERASMUS-Förderung für Studienaufenthalte und Praktika im europäischen Ausland bewerben. Auch alle Mitarbeitenden an der Palucca Hochschule für Tanz haben die Möglichkeit sich für Aus-/Weiterbildung oder Lehraufenthalte um eine Erasmus Förderung zu bewerben.

Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) 2021-2027 (Englische Version)

Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik (EPS) für die ECHE 2021-2027

Erasmus-Studierendencharta

 

Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes (Outgoing)

Wenn Sie Interesse daran haben, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu verbringen, sollten Sie möglichst frühzeitig - mindestens ein Jahr im Voraus - mit der Planung und Vorbereitung beginnen. Studium, Praktikum, Sommerkurs oder etwas ganz Anderes - Möglichkeiten gibt es viele. Informieren Sie sich auch über die Austauschprogramme und Projekte der Palucca Hochschule für Tanz Dresden, wie z. B. das ERASMUS-Programm.

Informationen der Nationalagentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zum Auslandsaufenthalt

Wichtige Punkte sind dabei:

  • Welche finanziellen Fördermöglichkeiten (Stipendien, BAföG, Studienkredit, Stiftungen) bestehen?
  • Reichen meine Sprachkenntnisse und wie kann ich sie – falls nicht – verbessern? Muss ich eine Sprachprüfung ablegen, um meine Sprachkenntnisse für die Zusage zum Studium oder Praktikum nachzuweisen?
  • Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt es? Brauche ich ein Visum? Wenn ja, wie erfolgt die Beantragung?
  • Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt? (z. B. Übersetzung von Zeugnissen, Beglaubigungen oder Gutachten)
  • Welche Termine sind einzuhalten? (z. B. Bewerbungsfristen, Termin der Sprachprüfung, Fristen für Stipendien, Auslands-BAföG usw.)
  • Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es?
  • Brauche ich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung?
  • Welche reisemedizinischen Vorsorgemaßnahmen (Impfungen etc.) sind zu treffen und welche Medikamente muss ich mitnehmen (Arztbesuch)?

Vorbereitung eines Auslandsstudiums: Informationen über die Gasthochschule einholen:

  • Wie ist das Studium aufgebaut? (Studienjahr, Semester / Trimester, Lehrveranstaltungen, Prüfungsformen usw.)
  • Bestehen Zulassungsbeschränkungen für den gewünschten Studiengang bzw. ist vor Beginn des Studiums ein Eignungstest oder eine Aufnahmeprüfung abzulegen?
  • Welche Bewerbungs- und Immatrikulationstermine bestehen?
  • Ist vor Aufnahme des Studiums eine Sprachprüfung abzulegen? (Falls erforderlich: Termine, Prüfungsort, Anforderungen, Gültigkeitsdauer)
  • Wie erfolgt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen?
  • Sind an der Gasthochschule Studiengebühren zu zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe?

ERASMUS+ Praktikum - Studierende und Graduierte (Outgoing)

  • Praktika sind möglich für Studierende sowie für AbsolventInnen der Palucca Hochschule, unter der Voraussetzung, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums an der Palucca Hochschule stattfindet und vorab eine Bewerbung eingereicht wurde
  • Die Dauer der Erasmus-Praktika beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage), maximal 12 Monate
  • Als Zielländer kommen alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die Türkei in Frage 
  • Erasmus-PraktikantInnen erhalten eine Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes
  • Der Praktikumsplatz wird durch die Teilnehmenden selbst organisiert, sie bewerben sich an der Palucca Hochschule für Tanz Dresden nur um eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Erasmus-Programms

Informationen von NA DAAD zum Auslandspraktikum

  • Praktikumsplatzzusage in einer förderfähigen Einrichtung muss vorliegen
  • nicht förderfähig sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Die Bewerbung für ein Erasmus-Praktikum erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der gewünschten Einrichtung.
  2. Bewerbung um eine Erasmus-Förderung an der Palucca Hochschule für Tanz Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen

Über mögliche Praktikumseinrichtungen und Kontakte können die jeweiligen StudiengangsleiterInnen informieren.

Bewerbungen für Erasmus-Praktika (Outgoing) können bis zum 22. Februar 2026 eingereicht werden. Später eingereichte Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Learning Agreement for Training

Das Learning Agreement bildet die Grundlage für das ERASMUS-Praktikum. Es muss von den Studierenden und der Praktikumseinrichtung vor Beginn des Praktikums abgeschlossen werden. Grundsätzlich regelt das Learning Agreement den Inhalt des Praktikums und die Verantwortlichkeiten. Wichtig sind hier auch die Fragen zur Versicherung während des Praktikums, diese solltest du unbedingt mit der Praktikumseinrichtung klären und falls notwendig, entsprechende Versicherungen abschließen.

Grant Agreement

Das sogenannte Grant Agreement ist der Stipendienvertrag, welcher die Höhe der ERASMUS-Förderung, die Zahlungsmodalitäten sowie die Rechte und Pflichten für TeilnehmerInnen im ERASMUS-Programm regelt.

ERASMUS Online Language Support (OLS)

Alle TeilnehmerInnen des ERASMUS-Programms haben die Möglichkeit, vor Antritt Ihres Aufenthalts einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache an der Praktikumseinrichtung abzulegen. Darüber hinaus bietet die Plattform EU Academy die Möglichkeit, an beliebig vielen Sprachkursen online teilzunehmen und so die Sprachkenntnisse vor und während des Erasmus-Aufenthalts zu verbessern. Weiterhin kann nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest absolviert werden, um die Verbesserung der Sprachkenntnisse zu evaluieren.

Auszahlung der ERASMUS-Förderung

Die Auszahlung der 1. Rate der ERASMUS-Förderung erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Grant Agreement.

Die erste Rate beträgt 70% der Gesamtsumme der Förderung. Die 2. Rate der Förderung wird nach dem Ende des Aufenthalts ausgezahlt, wenn alle notwendigen Unterlagen und Berichte vollständig vorliegen.

Abschlussunterlagen und Abschlussbericht

Der Abschlussbericht zum ERASMUS-Praktikum wird online ausgefüllt. Dazu erhältst du durch das EU Survey Tool automatisch nach Ende des Praktikums eine E-Mail mit den Login-Daten und dem Link zum Bericht. Der Bericht beinhaltet Fragen zur fachlichen und sprachlichen Entwicklung während des Praktikums, aber auch zur Abwicklung der administrativen Belange im ERASMUS-Programm.

Weiterhin muss durch ein Praktikumszeugnis/Traineeship Certificate der Nachweis über das abgeleistete Praktikum eingereicht werden. Außerdem ist nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest gefordert.

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) und ist in drei verschiedene Ländergruppen unterteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit der Zusage der Erasmus+ Förderung auch die genaue Höhe der Förderung für Ihren Aufenthalt mitgeteilt bekommen. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Anzahl der Studierenden, die eine Zusage für einen Erasmus-Aufenthalt erhalten haben. 

Höhe der Förderraten für Erasmus+ Praktikum

Weitere Informationen zu Erasmus-Aufenthalten

Inklusion und Diversität – das sind übergreifende Prioritäten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Möglichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen über Aufstockungsbeträge sowie Realkostenförderung. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende können einen Aufstockungsbetrag erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.

Informationen des DAAD: Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringen Chancen

Die Kriterien zur Förderfähigkeit finden Sie hier: Infoblatt "Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen"

Die finanzielle Zusatzförderung wird über eine ehrenwörtliche Erklärung beantragt und bestätigt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office einreichen müssen.

Im Fokus von "Erasmus+ Green" steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. 

Grünes Reisen im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts

Sie reisen grün, wenn Sie Ihre An- und Abreise zur Partnerhochschule oder zum Praktikumsort zu mehr als 50 % des Reiseweges mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie dem Bus oder der Bahn, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Fahrgemeinschaften gestalten. 

Der Reisekostenzuschuss für Grünens Reisen wird über eine ehrenwörtliche Erklärung beantragt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office einreichen müssen.

Weitere Informationen und Möglichkeiten, Ihre Reise nachhaltig zu gestalten, finden Sie z.B. bei der studentischen Initiative Erasmus by train.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung

Studierende und Graduierte mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer attestierten chronischen Erkrankung, welche eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können eine Sonderförderung erhalten. Abhängig vom finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 250 € pro Monat gewährt werden oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten gewährt werden. In jedem Fall ist der Bedarf für die Sonderförderung bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Hier finden Sie nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 € beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. In jedem Fall ist der Bedarf für die Sonderförderung bei der Bewerbung für einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben. 

BAföG-berechtigte Studierende können auch für den durch ERASMUS+ geförderten Auslandsaufenthalt BAföG erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.  

Teilnehmende am Erasmus-Programm müssen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Mit dem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäischen Kommission, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) noch die Palucca Hochschule für Tanz haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Aufenthalten (Studium, Praktikum) entstehen.

Bitte erkundigen Sie sich insbesondere hinsichtlich nachfolgender Versicherungen und schließen diese ggf. ab:

  • Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).

Für alle Teilnehmenden am Erasmus-Programm (auch Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt

E-Mail: international(at)palucca.eu  


​​​​​​​Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.