Master-Studiengang Dance Teacher

Möchten Sie sich bei uns für den Master-Studiengang Dance Teacher bewerben? Unser Bewerbungsportal für das Studienjahr 2026/27 ist für Sie vom 12.01.2026 bis zum 06.03.2026 geöffnet.

Du bist interessiert und hast den diesjährigen Online Info Day verpasst? Dann bewirb dich jetzt für das Studienjahr 2026/27 und nutze die Gelegenheit, dich umfassend zu informieren. In der Präsentation erhältst du alle wichtigen Informationen zu den Programminhalten, dem Studienaufbau und den Zulassungsvoraussetzungen. Die Präsentation kannst du mit einem Klick hier ansehen.

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß § 18 Abs. 2 SächsHSG*
  • pädagogische Eignung (weiterführende Informationen finden Sie in der Zulassungsordnung Seite 9 - 11)

Es gibt eine jährliche Aufnahme für das berufsbegleitende MA Dance Teacher-Programm im Wintersemester. Weitere Informationen werden jedes Jahr ab Januar veröffentlicht.

Das Zulassungsverfahren für das MA Dance Teacher-Programm erfolgt als Online-Bewerbung mit einem schriftlichen Lehrkonzept (Upload als PDF-Datei) und einer 30-minütigen praktischen Übung (Einreichung als Videolink bitte). Zusätzlich wird es ein Video-Interview geben.

Die Termine für die Aufnahmeprüfungen für das berufsbegleitenden Studium MA Dance Teacher werden zwischen Januar und Ende April eines jeden Jahres direkt mit den Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt.

Das Aufnahmeverfahren für den Studiengang MA Dance Teacher (berufsbegleitend) besteht aus einer Vorauswahl und einer Aufnahmeprüfung. Die Vorauswahl beinhaltet die Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen. Zur Aufnahmeprüfung zugelassene BewerberInnen reichen bis spätestens eine Woche vor der Prüfung ein Konzept für eine maximal 30-minütige praktische Übung, entsprechend ihrer Wahl der Spezialisierung und des Schwerpunktes, ein. Die Aufnahmeprüfung besteht aus der Präsentation des Konzeptes, der Durchführung der im Konzept beschriebenen praktischen Übungen und einem Bewerbungsgespräch. Das Bestehen der Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium.

Die Immatrikulation im berufsbegleitenden Studiengang MA Dance Teacher erfolgt jährlich zum Wintersemester, nächstmalig zum WS 2025/26 statt.

* Bei besonderer künstlerischer Eignung kann gemäß § 18 Abs. 12 SächsHSG auf den Nachweis der Hochschul- oder Fachhochschulreife verzichtet werden (Zusendung einer Videoaufnahme einer tänzerischen Variation/ Etüde).

Die Zulassung zum MA Dance Teacher Programme für nicht-muttersprachliche englischsprachige Bewerber setzt den Nachweis eines Mindestniveaus C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus.

Wird der Nachweis der Englischkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht erbracht, ist die Immatrikulation nur bedingt (gemäß § 17 Abs. 11 SächsHSFG). Das Englischniveau C1 muss dann bis zum Ende des zweiten Semesters nachgewiesen werden, andernfalls gilt die Einschreibung als ungültig.

Bitte alle Dokumente und Videolinks ausschließlich über das Bewerbungsportal der Palucca Hochschule für Tanz Dresden einreichen!

Achtung, das Portal wird am 12.01.2026 freigeschaltet und am 06.03.2026 geschlossen!

Vor der Selbtsregistrierung der BewerberInnen im Portal müssen folgende Dokumente im pdf-Format vorliegen, die dann im Portal hochgeladen werden:

  • tabellarischer Lebenslauf mit den genauen Angaben über den bisherigen Schul- und Ausbildungsweg sowie den bisherigen Berufswerdegang
  • Motivationsschreiben gem. Nr. 1 b) der Anlage der Zulassungsordnung
  • (beglaubigte) Kopien oder Abschriften über den höchsten Bildungsabschluss und der beruflichen Praxis
  • Nachweis über bisherige Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsergebnisse
  • Nachweis der Einzahlung der Bewerbergebühr von 50 EUR
  • Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache auf Niveau C1 (spätestens mit Beginn des Studiums)
  • sonstige Nachweise für die Prüfung von Qualifikationen auf den Gebieten der Kunst und Pädagogik gem. § 2 Abs. 1

Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Sollten Originaldokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache vorliegen, sind diese mit einer Übersetzung ins Englische oder ins Deutsche einzureichen.

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Immatrikulation für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

Die geforderten Unterlagen sowie der Nachweis über die Zahlung der Bewerbergebühr müssen fristgerecht über das Bewerbungsportal an die Palucca Hochschule für Tanz Dresden eingereicht werden. 

Bitte alle Dokumente ausschließlich über das Bewerbungsportal einreichen.

Erst im Anschluss an die Immatrikulation des Bewerbers/ der Bewerberin müssen die Nachweise (z. B. Zeugnisse) dem Studierendenbüro entweder im Original oder als beglaubigte Kopien vorgelegt werden.

Zulassungsordnung (02.12.2021)